Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
die niedersächsische Landesregierung hatte in dieser Woche ein
Lockerungskonzept aufgestellt, die Regierungschefs der Länder haben
sich gestern mit der Kanzlerin kurzgeschlossen, deshalb jetzt diese
Informationen vom Schützenbund Niedersachsen über die
Landesschützenverbände NWDSB, NSSV sowie HH und Umgegend an alle
Niedersächsischen Schützenvereine!
Link zur neuen Verordnung vom 05.05. mit sichtbaren
Veränderungen: https://www.niedersachsen.de/download/154924
Bogenschießen im Freien und Wurfscheibenschießen sind bei Beachtung
der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder zulässig. Dazu
muss vom Betreiber ein Konzept erstellt und dann auch durchgesetzt
werden. Das gilt für nichtüberdachte Schießstände auch dann, wenn
der Schütze in einem überdachten Bereich steht, der nach vorne
offen ist (offene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer
2.1). Das hat uns heute das Ministerium bestätigt. Dabei wurde
ausdrücklich auf die Gültigkeit entsprechender Empfehlungen des
DOSB und des DSB verwiesen, die von der Politik akzeptiert werden.
Link zu den DSB-Empfehlungen: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/UEbergangsregeln/Schiess-_und_Bogensport_in_Zeiten_der_Corona-Pandemie_DSB-Stellungnahme_2020-04-22.pdf
Deshalb ist auch beabsichtigt, dass nächste Woche die betroffenen
Teile des Bundesstützpunktes Hannover (KK 50m und KK 100m) wieder
geöffnet werden. Der Termin wird rechtzeitig auf der Homepage www.nssv.de veröffentlicht.
Die Öffnung der Schießstände, die die Voraussetzungen erfüllen, ist
Sache der Betreiber, also in den meisten Fällen der Vereine! Die
Vereine dürfen also bei entsprechend vorhandenen Konzept öffnen,
müssen aber nicht öffnen. Geschlossene Schießstände gemäß
Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1 dürfen zur Zeit nicht genutzt
werden.
Schützenfeste und Versammlungen sind (bis auf weiteres) noch
verboten.
Wir bleiben weiterhin am Ball. Bleibt gesund
Mit Schützengruß
Axel Rott
Vorstandsvorsitzender
Schützenbund Niedersachsen e.V.